– und noch ist die WindSeeG-Novelle nicht in trockenen Tüchern …
„Schlag auf Schlag und Diskussion über Diskussion“ hätte die Überschrift auch lauten können, für das was wir in Deutschland und Europa in diesem Jahr erleben.
Wer hier den Überblick behalten und verstehen wollte, welche regulatorische Entwicklung mit welchen industriellen oder energiewirtschaftlichen Interessen verknüpft sind, hatte in den letzten Monaten extrem viel Lesestoff.
Allein aus dem Blickwinkel der Windenergie auf See sind nationale, sowie europäische Entwicklungen gleichermaßen zu verfolgen, um den aktuellen Vorstoß Richtung Leitmarkt Offshore Wind und grüner Stahl durch das Bundeswirtschaftsministerium nachvollziehen zu können (Obacht – es ist auch von kohlenstoffarmem Wasserstoff die Rede).
EEG, EnWG, WindSeeG-Novelle, WasserstoffBG, AgNes, FEP, Kapazitätsmarkt & oder vs. NZIA/IAA, ETS-1/2, CBAM, RED II/III, die Ziele der NSEC und vieles mehr… Strommarktdesign oder EMD und da fehlt bestimmt noch etliche relevante Regulatorik.
Und die Frage bleibt: Was wird mit den bereits bezuschlagten, vergebenen 16 Gigawatt? – Der Bundesrat hat in seiner 1069. Sitzung am 16. Oktober 2026 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes folgende Ergänzung vorzuschlagen: eine verbindliche Verankerung der erneuten Ausschreibung nicht vergebener Ausbauvolumina sowie aufgegebener Projekte eine schnelle Realisierung ermöglichen; dies könnte Regelungen zur frühzeitigen Rückgabe von Flächen und zur Weiterverwendung vorhandener Vor-leistungen umfassen. Das stellt sich doch gleich die Frage: Was sind aufgegebene Projekte?
Sicherlicht eine gut gemeinte Überlegung, aber das heißt in der Praxis: Flächen, die bereits vor 2025 vergeben wurden, neu zu verauktionieren. Nicht irgendwelche Flächen, sondern die, für die Bieter viele Milliarden Euro in einer bereits abgeschlossenen Versteigerung bestätigt (anteilig bezahlt) haben, für 1. eine Zahlung in Höhe von 90 Prozent des zu zahlenden Gesamtbetrags als Stromkostensenkungskomponente an den anbindungsverpflichteten Übertragungsnetzbetreiber; 2. eine Zahlung in Höhe von 5 Prozent des zu zahlenden Gesamtbetrags als Meeresnaturschutzkomponente an den Bundeshaushalt und last but not least 3. eine Zahlung in Höhe von 5 Prozent des zu zahlenden Gesamtbetrags als Fischereikomponente an den Bundeshaushalt.
Das Thema Leistungsdichte gewinnt im sogenannten Flächenentwicklungsplan vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie mit der aktuellen Version vom 8. Oktober 2026 endlich an Bedeutung. Das war zum Zeitpunkt der Flächenversteigerung der 16 Gigawatt leider noch nicht der Fall. Auch gab es und gibt es keine ausreichende Sicherstellung für einen pünktlichen Netzanschluss. Anstatt nun die beteiligten Akteure an einen Tisch zu bringen, um die 16 Gigawatt Realität werden zu lassen, wird über Rückgabemechanismen debattiert.
Die Folgen für die Zulieferindustrie in Deutschland und Europa wären verheerend. Die neue Vergabe, die Planung und Entwicklung und der Weg bis zur finalen Investitionsentscheidung würde (wird?) viele 1000nde Arbeitsplätze kosten. Die Vorlaufzeit eines Offshore Windpark-Betreibers, bis die Gewerke vergeben werden, ist erfahrungsgemäß sehr lang. Zu bedenken ist auch, dass sich evtl. gar kein neuer Interessent für diese Flächen findet.
Die Schwächung der Offshore-Windindustrie, die sich aus diesem Rückgabe-Szenario entwickeln könnte, kann selbst für die neu zu vergebenen 4 Gigawatt, die für 2027 geplant sind, ein dauerhaftes Import-Thema aus Drittstaaten außerhalb Europas determinieren. Es ist durchaus möglich, dass wir dann auch keinen Leitmarkt Stahl-Offshore Wind mehr erleben werden, da der Bedarf an grünen Stahl dann außerhalb Europas entsteht und vermutlich in erster Linie China betreffen würde.
Noch haben wir eine starke Offshore-Windindustrie in Europa und auch in Deutschland, trotz aller Widerstände und gegründet auf einem starken KMU-Fundament.
Allein in Deutschland geht wind:research in der Studie „Wertschöpfung der Offshore-Windenergie in Deutschland – Zusätzliche Szenarien“, davon aus, dass rund 34.000 Jobs in der Industrie verloren gehen könnten, wenn die 16 Gigawatt für die Wertschöpfungskette wegfallen. Die Studie setzt auf der ebenfalls von wind:research erstellten Studie auf, die im April dieses Jahres veröffentlicht wurde.
Die Offshore-Windindustrie erzielte im Jahr 2025 laut wind:research einen Jahresumsatz von rund 14,6 Milliarden Euro, einschließlich Exporten und die Studien machen deutlich, dass dieser Jahresumsatz auf rund 20 Mrd. Euro im Jahr 2030 und 57 Mrd. Euro im Jahr 2045 steigen kann.
Im neuen Krisenszenario fällt der Umsatz bis 2030 auf etwa 8 Mrd. Euro und bis 2045 auf nur noch etwa 4 Mrd. EUR pro Jahr.
Es wird wieder einmal sehr deutlich, dass eine schwache und unsichere Projektpipeline die industrielle Basis gefährdet. – Das haben wir in der Offshore-Windindustrie schon bei der Altmaier-Delle gelernt. Leider ist das manchmal so mit den Lessons learned – ein Teil verschwindet gerne in Schubladen.
Aktuell werden beispielsweise Hauptkomponenten für Nordsee-Windparks aus China geliefert. Der CO2-Fußabdruck dieser OWEA ist dann schon auf Grund der Transportwege beeindruckend. Wenn jetzt in der WindSeeG-Novelle von NZIA-Resilienzkriterien gesprochen wird, dann ist die aktuelle Situation zumindest nicht im Sinne dieser Novelle.
Kommen die 16 GW nicht, werden wir vermutlich schon bald mangels eigener Lieferkette die Diskussion führen, ob es ohne China überhaupt geht, wenn es sich um die Realisierung der bisher geplanten Ausbauziele dreht. Und das alles nur, weil Flächen unglücklich geplant wurden und Netzanschlüsse einige Jahre später zur Verfügung stehen und weil wir anstatt über die Realisierbarkeit zu sprechen, Diskussion zur Rückgabe führen.
Und wo wir schon mal bei Leitmärkten sind: Was ist mit dem Schiffbau, insbesondere Spezialschiffbau, dieser ist, neben den Offshore-Windkraftanlagen, die einen hohen Stahlanteil haben, ein weiterer Bottleneck, der leider weder in den NZIA-Kriterien Raum gefunden hat noch Teil der WindSeeG-Novelle ist.
Wenn wir Traditionsindustrie- und unsere Zukunftsindustriezweige nicht verlieren wollen und aufgebautes Knowhow nicht von außerhalb Europas beziehen wollen, aka neue Abhängigkeiten schaffen, die Flexibilitätskosten durch Speicher, die von außerhalb Europas importiert werden müssen, nicht durch die Decke (u.a. für Verbraucher) schießen sollen, dann ist jetzt die Zeit sich das Gesamtsystem anzuschauen, energiewirtschaftlich, wie industriepolitisch.
Wenn die eigene Regulatorik, dann aus einem Industrieland ein Importland mit schwindenden Arbeitsplätzen schafft, ist in jedem Fall von Fehlern auszugehen, die sich nicht so einfach mit Schrift und Papier oder ein bischen F&E-Förderung wieder gerade ziehen lassen.
Bei industriellen Investitionen geht es um Planungen für Jahrzehnte. Das betrifft auch die Ausbildung und Qualifizierung der erforderlichen Fachkräfte für den Industriezweig Offshore Wind und die müssen eben auch die Chance erhalten, arbeiten zu können. Ansonsten passiert das, was aktuell passiert: Entlassungen an Stelle des weiteren Aufbaus der Workforce, die 70 GW in DE und 300 GW in Europa stemmen kann.
Erst wenn alle Hebel für die Umsetzung der 16 GW umgelegt wurden und es keine Lösung für die Realisierung gibt, sollte eine Rückgabe in Betracht gezogen werden. Diese sollte dann so viel kosten, wie die Aufrechterhaltung der Offshore-Windindustrie bis zur Projekt-Neuvergabe eben kostet.
Und noch kurz zu CfD -Differenzkontrakte vs. PPA-Stromabnahmeverträge:
Beide sind gleichermaßen und deshalb erforderlich, weil es keine rechtzeitige Korrektur des Strommarktdesigns oder des EMD gegeben hat.
Trotzdem sollten alle Flächen nach Net Zero Industry Act Kriterien und mit dem CO2-Fußabruck vergeben werden.
Nur so wird,
- der Klimaschutz gestärkt;
- die Zukunftsindustrie gestärkt;
- die Traditionsindustrie (wie Stahlindustrie & Schiffbau) gestärkt;
- die Wettbewerbsfähigkeit Europas gestärkt;
- die Versorgungssicherheit gestärkt;
- das Wertschöpfungs- und Beschäftigungspotenzial gestärkt;
- der Importbedarf fossiler Energie reduziert;
- Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit gestärkt;
- Die weitere Re-Industrialisierung für Wind auf See ermöglicht;
- …
und es gibt noch viele weitere positive Nebeneffekte, also macht Sinn.
Ich bin nun auf die öffentliche Anhörung am 2. November zur WindSeeG-Novelle gespannt und drücke beide Daumen für die Zulieferindustrie. Denn die gibt alles, damit Ausbauziele, Klimaschutz, industrielles Wachstum und Beschäftigungswachstum ermöglicht werden.
#strongertogether