Vortrag OWK - NZIA

Resilienz-Auktionen – Net Zero Industry Act im EEG und Wind auf See Gesetz

Anfang und Mitte Juni hatte ich die Möglichkeit bei enervis zum Thema Resilienz Auktionen bzw. zum Net Zero Industry Act zu referieren. Zu diesem Thema habe ich bereits anlässlich der windWERT in Kiel 2025 einen Vortrag mit dem Schwerpunkt qualitative NZIA-Ausschreibungskriterien gehalten.

Bei der Windenergie- und Photovoltaik-Plattform (WPP) für Stadtwerke und Energieversorger und der energiewirtschaftliche-Plattform für Projektentwickler (EPP) stand der Regulierungsrahmen mit europäischem Hintergrund im Fokus und natürlich die Bezüge zu den geplanten Resilienz Ausschreibungen im geplanten EEG (3,5 GW Onshore Wind und 0,5 GW PV). Auch im Kontext des 🌊⚓ Wind auf See Gesetzes (2 GW) sind die Resilienz Auktionen in der Diskussion. Da bietet es sich an, wenn die regulatorische Entwicklung der EU der Maßstab ist (wovon auszugehen ist; Stichwort Notifizierung), sich mit den möglichen Ausschreibungsbedingungen auseinanderzusetzen.

Resilienz-Ausschreibungsbedingungen sind bisher vereinfacht gesagt unter dem Oberbegriff Nachhaltigkeitskriterien geläufig und wurden in der Form auch bereits im kleineren Rahmen in europäischen Ländern und auch im Kontext des WindSeeG in Deutschland praktiziert.

Frankreich hat mit den aktuellen Offshore Wind Ausschreibungen (fest gegründet und schwimmend) die NZIA-Kriterien übernommen. Auch die Einhaltung dieser Kriterien und eine Pönalisierung wurden in der letzten Ausschreibung aufgegriffen.

  • Welche konkreten Vorgaben bringen Resilienz-Ausschreibungen mit?
  • Warum sollte sich die deutsche Wind- und Solarbranche mit dem Thema Resilienz-Ausschreibungen auseinandersetzen?
  • Welche Präqualifikations- und/oder Zuschlagskriterien sind obligatorisch und welche noch eher fakultativ?
  • Wie kann die Einhaltung dieser Kriterien verfolgt und beispielsweise pönalisiert werden?
  • Und vielleicht zum Einstieg, warum benötigen wir diese Kriterien in den Ausschreibungen für Wind an Land und auf See und für PV in eingeschränkter Form, weil es hier bereits kaum noch industrielle Produktion in Europa gibt?

 

Zunächst zum Hintergrund:

Clean Industrial Deal

Die industrielle Basis Europas ist für unsere Identität von zentraler Bedeutung und für unsere Wettbewerbsfähigkeit unverzichtbar.

Ohne eine solide Industriekomponente gibt es keine resiliente Wirtschaft.

Europa hat jedoch mit zunehmenden geopolitischen Spannungen, einem langsamen Wirtschaftswachstum und technologischem Wettbewerb zu kämpfen.

In dieser neuen Ära liegt es auf der Hand, dass eine Strategie für Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung auch ein Gebot der Sicherheit ist. Die EU muss drei Herausforderungen – die Klimakrise und ihre Folgen, Sorgen um die Wettbewerbsfähigkeit und die wirtschaftliche Resilienz – unverzüglich und gleichzeitig angehen.

Wie im Draghi-Bericht und im Kompass für Wettbewerbsfähigkeit hervorgehoben wird, ist eine gut in die Industrie-, Wettbewerbs-, Wirtschafts- und Handelspolitik integrierte Dekarbonisierungsstrategie ein starker Wachstumsmotor.

Clean Industrial Deal, Net Zero Industry Act

Wenn Europa die Produktionskapazitäten nicht deutlich ausbaut oder die Art und Weise, wie Versorgungsengpässe in seinen Auktionsrahmenbedingungen berücksichtigt werden, nicht auch im Sinne existenter außereuropäischer Wettbewerbsverzerrungen überdenkt, werden die Ziele für die Zeit nach 2030 nicht in dem Tempo und zu den Kosten erreicht werden können, die die Energiewende erfordert; dies gilt insbesondere angesichts der derzeitigen geopolitischen Lage.

An diesem Wendepunkt für die europäische Industrie zielt der Deal für eine saubere Industrie darauf ab, ein neues Kapitel der europäischen Industriegeschichte aufzuschlagen, das im Zeichen von Wachstum, Resilienz und einer führenden Rolle auf der Weltbühne steht.

Der Green Deal:

  • Green Deal Industrial Plan
  • REPower EU
  • The Recovery and Resilience Facility

 

Auf vier sich ergänzende Säulen:

  1. Ein vorhersehbares und vereinfachtes regulatorisches Umfeld
  2. Schnellerer Zugang zu Finanzmitteln
  3. Verbesserte Kompetenz
  4. Freier Handel für widerstandsfähige Lieferketten

 

Der Industrieplan im Rahmen des Grünen Deals soll die Anreize vereinfachen, beschleunigen und aufeinander abstimmen, um die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der EU als Investitionsstandort für Industrie und verarbeitendes Gewerbe zu erhalten, wobei alle grundlegenden Faktoren berücksichtigt werden.

Damit die Energiekosten in der EU sinken, müssen wir die Elektrifizierung und den Übergang zu sauberer, in der Union erzeugter Energie beschleunigen, unseren Energiebinnenmarkt durch physische Verbindungsleitungen vollenden und die Energie effizienter nutzen. Es muss uns gelingen, eine echte Energieunion zu schaffen, von der alle profitieren. Genau dafür wird ein Aktionsplan für erschwingliche Energie angenommen.

Der Action Plan for Affordable Energy sieht Maßnahmen vor, um die Energiekosten zu senken. Dazu gehören insbesondere der verstärkte Einsatz von (grenzüberschreitenden) Power Purchase Agreements (PPAs) und Contracts for Difference (CfDs).

Im Deal für eine saubere Industrie werden Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit in eine übergreifende Wachstumsstrategie eingebettet. Er ist ein Bekenntnis dazu, Dekarbonisierung, Reindustrialisierung und Innovation gleichzeitig und auf dem gesamten Kontinent zu beschleunigen und damit auch die Resilienz Europas zu stärken.

CfD – PPA

Der Fokus liegt primär auf zwei eng zusammenhängenden Sektoren. Erstens auf energieintensiven Industrien, die dringend Unterstützung für die Dekarbonisierung und die Elektrifizierung benötigen.

Zweitens auf dem Sektor der nachhaltigen Technologien, der für die künftige Wettbewerbsfähigkeit eine zentrale Rolle spielt und für den industriellen Wandel, die Kreislaufwirtschaft und die Dekarbonisierung notwendig ist.

Mit dem Deal für eine saubere Industrie wird angestrebt, die EU bis 2030 bei der Kreislaufwirtschaft weltweit zum Spitzenreiter zu machen.

Am 26. Februar 2025 hat die EU-Kommission den „Deal für eine saubere Industrie: Ein gemeinsamer Fahrplan für Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung“ angenommen.

U.a. die 3 Initiativen sollen diesen Rahmen umsetzen:

  1. Netto-Null-Industrie-Gesetz oder der Net Zero Industry Act (Das EU-Gesetz zur Netto-Null-Industrie (NZIA) trat am 29. Juni 2024 in Kraft)
  2. Gesetz über kritische Rohstoffe aka Critical Raw Materials Act
  3. Reform des Strommarkts

Net Zero Industry Act (NZIA, Verordnung zu Netto-Null-Technologien, Verordnung 2024/1735)  – Bis 2030 soll die EU mindestens 40%  ihres jährlichen Bedarfs an Netto-Null-Technologien selbst decken können. So werden die Klima- und Energieziele der EU für 2030 und das Klimaneutralitätsziel für 2050 erreichbarer.

NZIA-Maßnahmen:

  • Strategische Projekte
  • Weniger Bürokratie und zügigere Genehmigung
  • Förderung von Projekten zur CO₂-Abscheidung und -Speicherung, vor allem durch mehr Speicherstätten.
  • Anreize für Investitionen
  • Besserer Marktzugang: Anwendung von Nachhaltigkeits- und Resilienzkriterien bei öffentlichen Vergabeverfahren und Auktionen, um die Nachfrage nach erneuerbaren Energien anzukurbeln.
  • Innovationen
  • Ausbau von Kompetenzen

 

Deutschland ist spät dran bei der Umsetzung!

Das Durchführungsgesetz gilt seit Oktober 2025

Unter den Anwendungsbereich des NZIA fallen alle „Projekte zur Fertigung von Netto-Null-Technologien“

Darin sind geplante gewerbliche Anlagen oder die Erweiterung oder Umwidmung bestehender Anlagen erfasst, um folgende Netto-Null-Technologien herstellen zu können (Artikel 3 Nummer 16 NZIA) z.B.:

  • Solartechnologien, einschließlich photovoltaische, thermoelektrische und thermische Solartechnologien,
  • Technologien für Onshore-Windkraft und erneuerbare Offshore-Windenergie,
  • Batterie- und Energiespeichertechnologien

 

Qualitative Ausschreibungskriterien für mindestens 30 % des jährlich in jedem EU-Land versteigerten Volumens bzw. 6 Gigawatt sind die aktuelle Vorgabe.

Übergreifend Net Zero Industry Act:

  • Net-Zero Academies/Aus- und Weiterbildungsprogramme für Berufsbilder im Bereich Netto-Null-Technologien anbieten
  • Governance und Überwachung
  • Innovation & Regulatory Sandboxes
  • Net-Zero Europe Plattform (Net-Zero Regulatory Burden Scientific Advisory)
  • Beschleunigungstäler (Net-Zero Acceleration Valleys)

 

Bei Bauteilen zur „Resilienz-Bewertung“ wird am Beispiel der Windenergie an Land unterschieden zwischen:

Primär verwendete Onshore Wind Komponenten (Delegated Act), die Grundlage für:

Wichtigste spezifische Onshore Wind Komponenten (Implementing Act)

Obligatorische Vorqualifikationskriterien:

  • Verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln
  • Cybersicherheit (s. NIS2-Richtlinie)
  • Fähigkeit, Projekte vollständig und termingerecht zu liefern

 

Vorqualifikations- oder Zuschlagskriterien sind aufzunehmen, mit denen der Beitrag der Auktion zur Nachhaltigkeit und Resilienz bewertet wird (Artikel 26, 2024/1735) – Beispiel: Nachweis Erfüllung der Resilienzanforderung über Zollunterlagen oder andere einschlägige Unterlagen zum Nachweis des Ursprungs oder des Orts der Montage der Netto-Null-Technologie oder ihrer wichtigsten spezifischen Bauteile, einschließlich Rechnungen oder anderer Mittel

Öffentliche Auftraggeber und bei der Vergabe öffentlicher Aufträge müssen verbindliche Mindestanforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit und verbindliche Anforderungen zur Bewertung des Beitrages des Angebots zur Resilienz anwenden (Artikel 25, 2024/1735)

Die Wahl der Art der Kriterien des Beitrags der Auktion zu Nachhaltigkeit und Resilienz (Vorqualifikations- oder Zuschlagskriterien) fällt in die Zuständigkeit der für die Auktion zuständigen Behörden.

Für Onshore & Offshore Wind und Elektrolyseure gilt: Resilienz-Bewertung auch unter mindestens 40% Abhängigkeit von einem Drittstaat mit Hinweis auf China (prognostizierte Produktion überschreitet die inländischen Ziele sowie die vorhersehbare Nachfrage)

Zuschlags- oder Präqualifikationskriterium

Der Beitrag der Auktion zur Nachhaltigkeit kann durch die Aufnahme von Kriterien in Bezug auf ökologische Nachhaltigkeit, Innovation oder Integration ins Energiesystem bewertet werden. Die Kommission erhält Durchführungsbefugnisse zur Festlegung der Mindestanforderungen.

  • CO2-Fußabdruck gemessen auf Lebenszyklusbasis
  • Kreislauffähigkeit
  • Biodiversität
  • Energieeffizienz
  • Wasserbewirtschaftung
  • Umweltverschmutzung
  • Innovation (Innovationsauktion)
  • Integration des Energiesystems

 

Am 31. Dezember 2027 und nachfolgend alle 2 Jahre soll die Kommission eine Bewertung der Nachhaltigkeits- und Resilienz-Kriterien vornehmen.

Es gibt europäische Hersteller und Produktionskapazitäten im Onshore- und Offshore-Windsektor. Ohne eine langfristige Auslastung der Produktionslinien wird Chinas Marktmacht in Europa zunehmen.

Ein kontinuierlicher Ausbau und die Etablierung von Produktionslinien europäischer Hersteller über einen Zeitraum von mindestens fünf bis sieben Jahren sind unerlässlich. Der Aufbau von Lieferketten für kritische Rohstoffe und Produktionslinien sowie Anreiz- und Investitionsschutzinstrumente müssen mit den Klimaschutzzielen und den Ausbauplänen für erneuerbare Energien in Einklang stehen.

Am 25. Juni 2025 verabschiedete die Kommission den Rahmen für staatliche Beihilfen im Rahmen des „Clean Industrial Deal“ („CISAF“), mit dem die im „Clean Industrial Deal“ („CID“) festgelegten Ziele für den Bereich der staatlichen Beihilfen umgesetzt werden.

CISAF baut auf den Erfahrungen mit dem befristeten Krisen- und Übergangsrahmen („TCTF“) auf, den er ersetzt hat.

CISAF gilt bisher bis Ende 2030, was einen längeren Planungshorizont ermöglicht und stabile Investitionsbedingungen schafft.

In Deutschland gab es bisher keine Resilienz-Auktionen oder NZIA-Kriterien.

Die CISAF-Bundesregelung ist kein eigenes Förderprogramm, sondern ein beihilferechtlicher Rahmen. Erste Förderungen erfolgen in Deutschland über die Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur‘ (GRW) sowie das Programm STARK für die Kohleregionen. Weitere Fördermöglichkeiten werden geprüft.

Auf die strategischen Projekte oder Valleys möchte ich hier nicht vertiefend eingehen. Das erste Net Zero Valley in Deutschland ist die Lausitz. Weitere folgen und auch hier ist entscheidend, inwieweit der Europäische Gedanke tatsächlich als Maßstab eingesetzt wird.

Die Kommission veröffentlichte den Gesetzesvorschlag zum „Industrial Accelerator Act“ (IAA) am 4. März 2026. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und die industrielle Widerstandsfähigkeit der EU angesichts globaler Herausforderungen zu stärken. Der IAA setzt sich das Ziel, den Anteil der industriellen Fertigung am BIP der EU bis 2035 auf 20 % zu erhöhen (von 14,3 % im Jahr 2024).

Zu den wichtigsten Sektoren, die unter das Gesetz fallen, gehören energieintensive Industrien, Netto-Null-Technologien und die Automobilindustrie.

Der Vorschlag sieht folgende Maßnahmen vor:

  • Made in EU“- und CO2-arme Präferenzen bei der öffentlichen Auftragsvergabe und der öffentlichen Förderung
  • Stärkung ausländischer Direktinvestitionen (ADI)
  • Industrielle Beschleunigungsgebiete
  • Vereinfachte Genehmigungsverfahren für industrielle Fertigungsprojekte.

 

Der IAA steht im Einklang mit dem Net Zero Industry Act (NZIA) und ergänzt diesen (Ziel Ende 2026).

Der Vorschlag steht im Einklang mit dem Europäischen Klimagesetz und mit den jüngsten Initiativen zur Straffung der Genehmigungsverfahren und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Automobilsektors.

Der Vorschlag steht im Einklang mit anderen EU-Rechtsvorschriften, die darauf abzielen, den Wandel der europäischen Industrie hin zu einer sauberen, kreislauforientierten und klimaneutralen Wirtschaft zu unterstützen.

Im Stahlsektor wird der bevorstehende delegierte Rechtsakt zu Stahlprodukten im Rahmen der Verordnung über die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte (ESPR) die notwendigen Elemente zur Umsetzung der Leitmarktbestimmungen für Stahl liefern.

Der IAA legt den Rahmen für die Beschaffung von „Made in Europe“-Produkten fest und deckt dabei energieintensive Industrieprodukte, Netto-Null-Technologien und Automobilkomponenten ab.

Dieser Ansatz gewährleistet Kohärenz und Rechtssicherheit sowohl für öffentliche Auftraggeber als auch für Wirtschaftsteilnehmer.

Vorschläge der EU-Kommission für den IAA zur Verbesserung NZIA:

  • 8 Gigwatt Ausschreibungsvolumen als Resilienz-Auktion bzw. 40%. – statt 6 GW bzw. 30%
  • Cybersicherheit für 100 % des versteigerten Volumens.
  • Kriterien können ausgesetzt werden bei 20 % Mehrkosten (statt im NZIA 15%) oder erhebliche Verzögerungen über sieben Monaten führen.
  • Mindestens eine Hauptkomponente bzw. (3 Jahre nach Inkrafttreten) zwei Komponenten kommen aus Europa.

 

Hier lässt sich ein eindeutiger Trend in der Entwicklung von NZIA zur Weiterentwicklung zum IAA erkennen. Es geht um mehr Fokus auf die industrielle Produktion in Europa, nicht die kurzfristige hier in Deutschland geheiligte Kosteneffizienz ist das Ziel, sondern das mittel- bis langfristige europäische Wirtschaftswachstum.

Für die Wertschöpfungsketten der Erneuerbaren Energien lässt sich festhalten:

Die Mengen in den Resilienz-Auktionen könnten zu klein sein, um ihre Wirkung zu entfalten.

Für PV ist der Anteil des Drittlandes zu hoch, um realistisch für die Produktion Resilienz Kriterien ansetzen zu können, daher ist die Bezugsgröße zunächst die Montage.

Für die Onshore-Wind-Lieferkette ist die Resilienz-Ausschreibung eine reelle Chance den Marktanteil in Europa und im Export wieder zu erhöhen.

Für Teile der Lieferkette, die unter 1000 MA liegen, kann die Resilienz Anforderung deutlich mehr Arbeit bedeuten, abhängig von der Organisation Lieferant – Kunde bzw. Überlegungen zur „Einpreisung“ des Mehraufwands scheinen mir sinnvoll.

Cybersicherheit und Resilienz bedeuten einen bürokratischen Mehraufwand, der aus meiner Perspektive durch die Zielstellung mehr als gerechtfertigt ist: Es geht um nicht weniger als die Chance auf Wirtschaftswachstum, mehr Sicherheit und Souveränität Europas!

Vor- und Nachteile von Resilienz-Auktionen müssen sicherlich weiter vertiefend analysiert werden. Das geht aber auch während laufender Resilienz-Ausschreibungen. Warten auf Gesetzesentwürfe ….
Mit einem ambitionierteren EU-Elektrifizierungsziel können die beschriebenen Maßnahmen weiter beschleunigt werden. Da es laufend Aktualisierungen gibt, kann sich auch schon bei Veröffentlichung erneut wieder etwas geändert haben – ich bitte um Nachsicht. Bei Interesse stelle ich gerne die Quellen zur Verfügung.

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